(auch: Unterpachtvertrag / Gartenordnung des Bezirks- oder Landesverbandes)
📘 Wo steht sie:
→ Wird meist vom Landes- oder Stadtverband der Kleingärtner erlassen (z. B. Landesverband Sachsen, Berlin, NRW usw.).
📌 Was sie regelt:
- Gestaltung des Gartens (z. B. Heckenhöhe, Zaunart, Wege).
- Nutzung (z. B. Gemüseanbau, Obst, Rasenanteil, Tierhaltung).
- Bauvorschriften für Laube, Gewächshaus, Kompost, Regenfass usw.
- Ruhezeiten und Lärmschutz.
- Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit.
👉 Diese Ordnung konkretisiert das BKleingG und wird Teil des Pachtvertrags.
Sie variiert regional, daher immer die örtliche Gartenordnung lesen!